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Berufsunfähigkeit kann jeden treffen - Die eigene private Vorsorge als ausreichende Absicherung ist unerläßlich - Die Sicherung der eigenen beruflichen Leistungsfähigkeit liegt in Ihrem eigenen Interesse!


Themenübersicht:


> Wo erhalten Sie qualitativ hochwertige Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsschutz?
> Welche derzeitig geltenden gesetzlichen Regelungen machen Informationen für jeden Unternehmer notwendig?
> Welche Formulierungen im speziellen Bedingungswerk einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind von Vorteil?
> Bei welchem Spezialisten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten Sie als Unternehmer anfragen?
> PDF-Downloads zum Thema


 

Haben Sie einen guten Berufsunfähigkeitsschutz im Falle der Berufsunfähigkeit?

Welche Entscheidungen müssen Sie treffen und welche Informationen benötigen Sie dafür?


Unternehmer bilden in unserer Gesellschaft mit das Herzstück der mittelständischen Wirtschaft und sind somit ein wichtiger Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Die sich aus dieser Kernaussage ergebenden Bedeutungen gehen sicher über die eigentlichen persönlichen Aspekte hinaus und betreffen in Ihrer Bedeutung somit die Grundlagen unseres Wirtschaftssystems. Neben den sich daraus ergebenden sozialen Aspekten, welche viele Menschen betreffen, ist auch für jeden einzelnen Unternehmer eine wichtige Entscheidung abzuleiten. Da in den einzelnen beruflichen Lebensphasen unterschiedliche, individuell gewachsene Versorgungsbedürfnisse bestehen sind entsprechende Entscheidungungen von jedem Einzelnen zu treffen, um eine optimal aufeinander abgestimmte private und berufliche Vorsorge sowie einen stetigen Vermögensaufbau zu sichern. Dies kann, unabhängig von den damit ebenfalls für andere Menschen verbundenen sozialen Aspekten, durch die Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Partner am Finanzdienstleistungsmarkt und der Nutzung entsprechend qualitativ hochwertiger Produkte im Bereich einer Berufsunfähigkeitsabsicherung für Unternehmer geschehen. Gute Informationen sind somit für Sie die Grundlage, um einen entsprechenden Partner am Gesamtmarkt zu finden und die sich daraus ergebenden Beratungsleistungen im Vermögensaufbau mit einer optimalen, qualitativ hochwertigen Absicherung im privaten und beruflichen Bereich abzustimmen.

Über diese, speziell für Sie eingerichteten Webseiten erhalten Sie daher Informationen über Produkte, welche genau auf die Bedürfnisse von Unternehmern abgestimmt sind und die notwendige Absicherung durch ein qualitativ hochwertiges Bedingungswerk im Bereich einer Berufsunfähigkeitsabsicherung anbieten. Ebenfalls erhalten Sie durch den gestalteten Onlineservice der Agentur, neben einer persönlichen Beratung aus der Agentur heraus, auch einen entsprechenden weitergehenden Informationsservice. Wir bieten Ihnen somit die sicher notwendigen Informationen für Produktvergleiche und geben Ihnen die Möglichkeit einer E-Mailanfrage, soweit Sie unseren Service nutzen möchten.

Ehefrauen und Mitarbeiter von DANV versicherbaren Arbeitgebern sowie der weiteren Berufe und Berufsgruppen können ebenfalls dieses Qualitätsprodukt im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen nutzen.




Ohne jegliche Verweisung



 

Die gesetzlichen Regelungen betreffen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer!


Die Leistungszusagen der einzelnen Gesellschaften über die Bedingungswerke mit den möglichen Verweisungen sowie das Leistungsverhalten im Fall einer notwendigen Nutzung der persönlichen Berufsunfähigkeitsversicherung sind für Unternehmer von entscheidender Bedeutung. Es sollte die eigene Existenzsicherung immer im Vordergrund dieser Absicherungsform stehen. Als Rückschluß daraus ergibt sich somit, dass der zu zahlende Beitrag oder eine zu erwartende Rendite, im Gegensatz zu sonst zu treffenden Entscheidungen im Wirtschaftsbereich, erst einmal eine untergeordnete Rolle bei der Produktselektion spielen sollten. Trotz der Tatsache, daß bei der Planung der beruflichen Existenz von Unternehmern sicher der Kostenfaktor immer eine bedeutende Rolle spielen wird darf als Basisabsicherung eine entsprechend gute Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht vergessen werden, somit der Abschluß nur aus reinen Kostengründen nicht herausgeschoben werden. In den meisten Fällen werden Unternehmer, bei einer entsprechenden guten Beratung, natürlich auch die Absicherungen für den Haftpflichtbereich sofort nutzen, um gegen entsprechende finanzielle Verpflichtungen abgesichert zu sein, somit die Existenz des Unternehmens bzw. der eigenen Tätigkeit am Markt über eine Haftpflichtversicherung absichern - und dies als Selbstverständlichkeit ansehen. Die Absicherung der wirtschaftlichen Folgen einer Berufsunfähigkeit, welche die persönliche berufliche Tätigkeit ständig begleiten ist notwendig, denn die Grundlage für eine gute berufliche und persönliche Entwicklung ist die eigene Gesundheit. Auch Unternehmer müssen sich gegen die Risiken des beruflichen Lebens absichern, zumal jede berufliche Tätigkeit als Basis für den privaten Lebensstandard anzusehen ist. Die berufliche Leistungsfähigkeit über den Zeitraum der gesamten Tätigkeit ist somit der Schlüssel für den persönlichen Lebensstandard. Niemand wird eine akademische Ausbildung, mit dem damit verbundenen späteren Einstieg in die berufliche Laufbahn, anstreben, um bereits einige Jahre später die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr anwenden zu können und somit aus gesundheitlichen Gründen den angestrebten oder bereits erworbenen Lebensstandard einschränken oder gar aufgeben zu müssen.

Bei kaum einer anderen Absicherung spielen die Beiträge oder eine zu erwartende Rendite eine so untergeordnete Rolle wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Vordergrund dieser Absicherungsform sollte immer die "Existenzsicherung" stehen, daher sind die Leistungszusagen der Gesellschaften über die Bedingungswerke mit den möglichen Verweisungen sowie das Leistungsverhalten im Fall der notwendigen Nutzung dieser Absicherung von entscheidender Bedeutung. Die Planung der beruflichen Existenz, gerade bei Unternehmern, wird zunächst durch die entstehenden Kostenfaktoren bestimmt. Dennoch darf dieser wichtige Baustein in der Gesamtkonzeption nicht vernachlässigt werden.

Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann oder nur noch eingeschränkt ausüben könnte wird unter Umständen schnell zum Sozialfall. Die sehr dürftige gesetzliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit reicht sicher nicht einmal für die täglichen Kosten. Statistiken belegen, dass derzeit rund 4 % aller Berufsunfähigkeiten auf Unfälle zurückzuführen sind. Allein psychische Belastungen führen aber fast sechs mal so häufig zur Berufsunfähigkeit. 10 % der Betroffenen ereilt dieses Schicksal sogar vor dem 40. Geburtstag! Insofern sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Möglichkeit abgeschlossen werden, solange Sie noch jung und/oder gesund sind! Die Folgen von Berufsunfähigkeit sind nicht nur privat tragisch, sondern fast immer auch finanziell fatal – denn die staatliche Absicherung ist unzureichend.

Die eigene Arbeitskraft als Wirtschaftsgut richtig einzuschätzen ist aufgrund sich stetig ändernder Lebenssituationen sicher nicht einfach. Es stellen sich unterschiedliche Fragekomplexe wie z.B. wer im Fall einer Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard absichert, welche Möglichkeiten der Berufsausübung verbleiben, halten bei Unternehmern die eigenen Kunden die Treue und bleibt der Wert des Unternehmens erhalten.

Berufsunfähigkeit ist ein Risiko mit fatalen finanziellen Folgen!

Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer ergibt sich aus dem permanenten Risiko und dem hohem Ausbildungsgrad, welcher abgesichert werden muß, von selbst.


Die gesetzliche Absicherung bietet keinen ausreichenden finanziellen Schutz. Die öffentlich-rechtlichen Versorgungswerke, soweit vorhanden, leisten zudem in der Regel nur, wenn die berufliche Tätigkeit eingestellt wird, verbunden mit der Rückgabe der Zulassung. Die gesetzliche Rentenversicherung bringt nach der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 01.01.2001 ebenfalls keine Lösung des Problems, abgesehen von der schon vorher geringen Anspruchshöhe. Einen Berufsschutz – im bisherigen Beruf oder in einer zumutbaren anderen Tätigkeit – gibt es für nach dem 01.01.1961 Geborene nicht mehr. Es gilt der allgemeine Arbeitsmarkt.

Dabei bedeuten:
  • Leistungsfähigkeit weniger als 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungs-Rente
  • Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag = halbe Erwerbsminderungs-Rente.


Daraus ergibt sich die Erkenntnis:

Private Berufsunfähigkeitsvorsorge ist unverzichtbar angesichts der vorausliegenden langen aktiven Berufsjahre. Je nach Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann es um ein Risikovolumen von mehreren Millionen € gehen. Dagegen verblasst jede noch so hohe alleinige Alters- und Hinterbliebenenvorsorge; diese erfordert im Falle der Berufsunfähigkeit eventuell noch weitere Beitragszahlungen oder sie müsste dann vielleicht aus Liquiditätsgründen drastisch reduziert werden.

Hier greift eine unserer Kernkompetenzen. Seit vielen Jahren sind wir mit dem Risiko Berufsunfähigkeit vertraut. Nutzen Sie vor Entscheidungen in diesen wichtigen Versorgungsfragen ihren Agenturservice. Rufen Sie uns an und sichern sie sich Ihren langfristigen wirtschaftlichen Nutzen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Unternehmer sicher notwendig.





Versicherungsvergleich möglich



 

Welche Vertragsklauseln innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer sind von Vorteil?


Da sich die Zahl der Versicherer, welche auf eine abstrakte Verweisung verzichten beträchtlich erhöht hat wurde einer Vielzahl von Anbietern in diesem Bereich von Ratingagenturen die Note „sehr gut“ verliehen. Wer nicht als Risikoperson gilt, kann somit unter vielen Angeboten wählen und vergleichen. Doch Versicherer müssen nicht jedem die Absicherung anbieten. Jeder potentielle Kunde wird individuell taxiert. Bei bestimmten Berufen, Krankheiten oder Hobbys können natürlich auch Ablehnungen erfolgen oder nur eingeschränkter Schutz gewährt werden. Dies unabhängig von den weiteren einschränkenden Vertragsbedingungen.

Die kundenfreundlichste Regelung der konkreten und absoluten Nichtverweisung bietet wohl außer der DANV als Spezialanbieter kein weiterer Mitbewerber an.

Bei der DANV finden Sie eben auch – oder unter bestimmten Voraussetzungen – die Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer. Die Bedingungen sind bei der Wahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend.

1. Abstrakte oder konkrete Verweisung
Qualitätskriterium ist, ob das Bedingungswerk im Falle des Eintritts der BU vorsieht, dass der Versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die er mit seinen Restfähigkeiten noch ausüben könnte. Besteht diese Möglichkeit wird der berufsunfähige auf diese Tätigkeit verwiesen und erhält keine Leistung.

Die mit „sehr gut“ am Markt bewerteten Anbieter verzichten auf eine Verweisung, sofern der Versicherte den Verweisungsberuf nicht tatsächlich ausübt. Dies nennt man eine abstrakte Nichtverweisung.

Im Gegensatz zu der von der DANV angebotenen konkreten und absoluten Nichtverweisung. Diese Regelung ergibt eine erhebliche Besserstellung des Versicherten. Der Berufsunfähige kann in keinem Fall verwiesen werden, selbst dann, wenn er einen anderen Vollzeitberuf noch ausüben kann oder sich umschulen lässt.

Eine zusätzliche Vorteilsregelung in ihren Bedingungen hat die DANV für ihre Zielgruppen an der Hochschule parat. Die Maßzahl 50 % Berufsunfähigkeit wird hier nicht auf die ausgeübte Tätigkeit bezogen, sondern auf das angestrebte Berufsziel.

2. Karrieresicherungs- und Beamtenklausel
Da z.B. die Tätigkeitsmerkmale bei allen juristischen Berufen gleich sind, braucht sich der studierende aus der Kernzielgruppe in bezug auf das Berufsbild noch nicht festzulegen. Es reicht das angestrebte Berufsziel. Diese Klausel nennt man die sogenannte Karrieresicherungsklausel. Wirtschaftswissenschaftler und Juristen profitieren also erheblich von der Berufsunfähigkeitsabsicherung der DANV. Hinzu kommt im Falle der vorzeitigen Dienstunfähigkeit die Beamtenklausel welche besagt, dass sich ein weiterer medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit erübrigt, da die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit laut Bedingungswerk als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit i.S. der Bedingungen anzusehen ist (echte und dauerhafte Beamtenklausel). Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, auch wenn diese tatsächlich ausgeübt wird, ist auch hier nicht möglich.

Kriterium ist die absolute Nichtverweisbarkeit.

Die Berufs- oder auch die Erwerbsunfähigkeit kann jeden Berufstätigen treffen. Fest steht, die staatliche Erwerbsminderungsrente kann oftmals nicht einmal die Grundversorgung der Betroffenen sicherstellen. Das Ergebnis im Ernstfall: Ihr gewohnter Lebensstandard kann nicht gehalten werden. Die Problemlösung: eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung.

Vorteil 1 Der gewohnte Lebensstandard bleibt erhalten
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch dann beibehalten, wenn Sie etwa aufgrund einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Vorteil 2 Der Berufsunfähigkeitsschutz ist auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird Ihnen ein Schutz geboten, der optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.

Vorteil 3 Die Hauptversicherung läuft weiter
Die Gesellschaft übernimmt die weiteren Beitragszahlungen für die Hauptversicherung, so dass die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ohne Abstriche bestehen bleibt.


ABV – Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen - ACA –Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland - ADM – Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute - AFB – Arbeitgeberverband Freier Berufe - AfW – Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft - AGA – Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung - AGEV – Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie - AGP –Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft - AGT – Arbeitsgemeinschaft der Testamentsvollstrecker - AHO – Ausschuß der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung - AMF – Arbeitsgemeinschaft Mittelständischer Fachverbände - ARV – Akademischer Ruhestandsverein - ASIA – Arbeitgeberverband Selbständiger Ingenieure - ASU – Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer - ATICOM – Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher - AUB – Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsangehöriger - AWM – Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand - BAI – Bundesverband der Agraringenieure - BAKJ – Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen - BbauSV – Bundesverband deutscher Bausachverständiger - BDA – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände - BDB – Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure - BDDP – Berufsverband Deutscher Diplom-Pädagogen und Diplom-Pädagoginnen - BDGS – Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger - BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie - BDIVWA – Bund der Diplom-Inhaber der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien - BDLA – Bundesverband Deutscher Landschafts-Architekten - BDR – Bund Deutscher Rechtspfleger - BDS/DGV – Bundesverband der Selbständigen – Deutscher Gewerbeverband - BDSF – Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter - BDSG – Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Gutachter - BDU – Bundesverband Deutscher Unternehmensberater - BDÜ – Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer - BDV – Bundesverband Deutscher Verkaufs- und Vertriebskräfte - BDVI – Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure - BDVT – Bundesverband Deutscher Verkaufsförderer und Trainer - BdWi – Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - BFB – Bundesverband der Freien Berufe - BFP – Bundesverband Finanz-Planer - BFSI – Bundesverband freiberuflicher Sicherheitsingenieure und überbetrieblicher Dienste - BFW – Bundesfachverband Wohnungsverwalter - BGA – Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels - BGV – Bund Deutscher Geschäftsführer und Vorstandmitglieder - BIngK – Bundesingenieurkammer - BJU – Bundesverband Junger Unternehmer - BKU – Bund Katholischer Unternehmer - BLU – Bundesverband Lohnunternehmen - BPV – Bundesverband Personalvermittlung - bsg – Bundesfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen - BSR – Berufsständisches Register - BTS – Bundesverband Türkischer Studierendenvereine - BUS – Betreuungsverbund für Unternehmer und Selbständige - BV HdH – Bundesverband der Betriebswirte des Handwerks - BvB – Bundesverband der vereidigten Buchprüfer - BVBC – Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller - bdvb – Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte - BVDI – Bundesverband Deutscher Investmentberater - BVFS – Bundesverband freier Sachverständiger - BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft - BVSI – Bundesverband Selbständige in der Informatik - BvU – Bund versicherter Unternehmer - CDH – Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb - DAI – Verband Deutscher Architekten und Ingenieur-Vereine - DDV – Deutscher Direktmarketing-Verband - DEHOGA – Deutscher Hotel- und Gaststättenverband - DGI – Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis - DGRI – Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik - difu – Deutsches Institut für Unternehmensberatung - DMV – Deutscher Marketing-Verband - DUV – Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung - EMAA – European Management Accountants Association - EMU –Europaverband mittelständischer Unternehmen und Verbände - FHE – Fachverband des Hamburger Einzelhandels - FiFa – Bundesverband Finanzdienstleistungen - GI – Gesellschaft für Informatik - GPRA – Gesellschaft Public Relations Agenturen - IASU – Interessenverband Arbeitgeber, Selbständiger und Unternehmer - IDW – Institut der Wirtschaftsprüfer - IVS – Interessenverband Selbständiger - KAD – Katholische Akademikerarbeit Deutschlands - KKV – Bundesverband des Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung - LTD – Liberale Türkisch-Deutsche Vereinigung - RDB – Ring Deutscher Bergingenieure - REFV – Verein der Rechtsreferendare in Bayern - UBID – Union Beratender Ingenieure - UBV – Verband der Umweltbetriebsprüfer und –gutachter - UDU – Union Deutscher Unternehmensberater - UFB – Union Freier Berufe - ULA – Union der Leitenden Angestellten - UMW – Unternehmerverband mittelständische Wirtschaft - UWV NORD OST – Unternehmens- und Wirtschaftsberater Verband Nord Ost - VAA – Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie - VBI – Verband Beratender Ingenieure - VDA – Verband Deutscher Architekten - VDEB – Verband der EDV-Berater - VDF – Verband der Führungskräfte in Bergbau und Energiewirtschaft und zugehörigem Umweltschutz - VDI – Verein Deutscher Ingenieure - VDPI – Ingenieure für Kommunikation - vds – Verband Deutscher Sonderschulen - VDSI – Verband Deutscher Sicherheitsingenieure - VdU – Verband Deutscher Unternehmerinnen - VFA – Vereinigung Freischaffender Architekten Deutschlands - VGA – Bundesverband der Assekuranzführungskräfte - VGB – Verband der Führungskräfte Deutscher Bahnen - vlf – Bundesverband Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen - VSG – Verband Selbständiger und Gewerbetreibender - VSIA – Verband selbständiger Ingenieure und Architekten - VUBIC – Verband Unabhängig Beratender Ingenieure und Consultants - VÜ – Verband der Übersetzungsbüros - VWA – Bundesverband Deutscher Verwaltungs – und Wirtschafts-Akademien - WJD – Wirtschaftsjunioren Deutschland - WVIB – Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden - ZIB – Zentralverband der Ingenieurvereine - ZDH – Zentralverband Deutscher Ingenieure





TOP-Bedingungen



 

Die DANV als Spezialist im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen!


Die DANV, Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung, als Spezialist und Zielgruppenanbieter auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsabsicherung bietet neben den genannten Berufsgruppen insbesondere, aufgrund ihrer beruflichen Ausrichtung, auch den gleichgestellten Zielgruppen Berufsunfähigkeitsschutz.

Die DANV, Sonderabteilung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, ist somit der berufsständische Partner für steuerberatende, wirtschaftsprüfende, rechts- und unternehmensberatende Berufe oder wenn diese nach Ausbildung, Kenntnissen oder Fähigkeiten gleichzustellenden Berufen zurechenbar sind. Wurde noch keine Ausbildung abgeschlossen, ist der angestrebte Beruf maßgeblich. Dieser Beruf muß den rechts-, wirtschafts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen zurechenbar sein oder Ihnen somit nach Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies ist bei der Zuordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer sicher auch zutreffend bzw. kann zutreffend sein. Die DANV wird bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG als selbständiger Abrechnungsverband mit eigenen Tarifen und eigenem geschäftsführenden Direktor geführt. Eine dieser Besonderheiten ist ein Berufsstände- und Beiratsabkommen, dem eine ganze Reihe von berufsständischen Organisationen – Kammern wie Verbände – beigetreten sind.

Domäne der DANV ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Zusammenhang mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risiko-Lebensversicherung. Da die DANV das Berufsunfähigkeitsrisiko nach den Individualisierungshäufigkeiten der ihr zurechenbaren Personenkreise kalkuliert hat, werden hier die finanziellen Vorteile im Vergleich zu vielen Mitbewerbern deutlich sichtbar.

Der finanzielle Nutzen wird flankiert von einer berufsspezifischen Definition der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen der DANV. Seit jeher gibt es bei der DANV nicht die bei den meisten Mitbewerbern gängige Verweisungsmöglichkeit auf andere Tätigkeiten. Speziell der bei Vertragsabschluss ausgeübte Beruf (bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung ist der angestrebte Beruf maßgeblich) wird unter Versicherungsschutz gestellt. Keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sowie der Lebensstellung entspricht, kann den Schutz schmälern. Ausschlaggebend ist letztlich die medizinische Entscheidung des begutachtenden Arztes.

Wenn der Arzt die Berufsunfähigkeit attestiert, spielt es alsdann keine Rolle mehr, ob und in welchem Umfang ggf. noch Arbeitseinkommen erzielt wird.

Darüber hinaus steht für Personen welche nicht direkt in die Zielgruppen der DANV oder den erweiterten bzw. gleichgestellten Personenkreisen angehören als Spitzenprodukt eine stets mit Spitzenbewertungen ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsabsicherung zur Verfügung, welche bei Berufsunfähigkeit ab 50 % oder Dienstunfähigkeit, unabhängig davon ob Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten oder nicht, Leistungen erbringt. Hierbei hat diese Berufsunfähigkeitsabsicherung keine Wartezeit, beinhaltet eine rückwirkende Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit nicht sofort erkennbar war oder nicht sofort angezeigt wird, den Verzicht auf die Beitragsanpassung, den Verzicht - der Vereinbarung einer BUZ-Beitragsbefreiung zu einer Rentenversicherung bis zum Eintrittsalter von 48 - auf eine Gesundheitsprüfung, sowie den Verzicht auf eine Arztanordnungsklausel. Diese Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit spezieller Vorsorge für Studenten versehen und ist ohne die Verweisung auf eine andere Tätigkeit anzusehen, die Ihrer Ausbildung und bisherigen Lebensstellung nicht entspricht. Selbstverständlich bietet auch diese Absicherung weltweiten Versicherungsschutz und beinhaltet die echte und vollständige Beamtenklausel.

Die jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz der DANV bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ist von unabhängiger Seite dokumentiert: Die Bedingungen unserer TOP-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wurden durch die renommierte Rating-Agentur Morgen & Morgen und anderen Ratingagenturen stets mit Höchstnoten ausgezeichnet.


ABV – ACA – ADM – AFB – AfW – AGA – AGEV – AGLP – AGP – AGT – AHO – AKH – AMF – ARV – ASIA – ASU – ATICOM – AUB – AWM – BAI – BAKJ – BbauSV – BDA – BDB – BDDP – BDFR – BDGS – BDI – BDIVWA – BDK – BDL – BDLA – BDR – BDS/DGV – BDSF – BDSG – BDU – BDÜ – BDV – BDVI – BDVR – BDVT – BdWi – BFB – BFP – BfPP – BFPT – BFSI – BFW – BGA – bgv – BGV – BIngK – BJU – BKU – BLBS – BLU – BPV – BSBD – bsg – BSR – BTS – BUS – BV HdH – BvB – BVBC – bdvb – BVDI – BvDP – BVFS – BVMW – BVSI – BvU – CDH – DAI – DBB – DBBJ – DDV – DEHOGA – DGI – DGRI – DGVB – difu – djb – DJG – DJV – DL – DMV – DPVJ – DpolG – DPVKOM – DRB – DUV – EMAA – EMU – FHE – FiFa – GdP – GI – GPRA – hlb – HLV – HRK – IASU – IDW – IVS – KAD – KKV – LTD – RDB – REFV – RENO – UBID – UBV – UDU – UFB – ULA – UMW – UWV NORD OST – VAA – VBB – VBBA – VBE – VBI – VBOB – VDA – VdB – VDEB – VDF – VDI – VDLiA – VDPI – vds – VDSI – VdU – VFA – VGA – VGB – VGD – VHP – vlf – VLW – VRW – VSG – VSIA – VUBIC – VÜ – VWA – WJD – WVIB – ZIB – ZDH





Studium



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Weitere Informationen unter:
Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel.: 030/25800-0, Fax.: 030/25800-518, E-Mail: info@vzbv.de

 

PDF-Downloads:

Problemlösungen inzwischen nicht nur für Anwälte und Notare
Der besondere Berufsunfaehigkeitsschutz der danv fuer Selbstaendige, Freiberufler und Unternehmer
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Detailinformationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder sechste Berufstätige wird erwerbs- oder berufsunfähig
Fragebogen für Beamte Laufbahndaten




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